Bewerberkreis
Der Bewerberkreis für Interessenten am Beruf des Pastoralreferenten/der Pastoralreferentin ist dem Theologischen Mentorat zugeordnet. Die Mitgliedschaft beginnt in der Regel im zweiten Semester.
Der Bewerberkreis für Interessenten am Beruf des Pastoralreferenten/der Pastoralreferentin ist dem Theologischen Mentorat zugeordnet. Die Mitgliedschaft beginnt in der Regel im zweiten Semester.
Interessenten für den Beruf des Pastoralreferenten/der Pastoralreferentin treten in den Bewerberkreis ein und nehmen an dem studienbegleitenden Curriculum als Vorbereitung auf die Berufsentscheidung und zur persönlichen Entwicklung teil. Die Mitgliedschaft ist Voraussetzung für die Bewerbung zur Berufseinführung der Pastoralassistenten und entspricht der ersten Ausbildungsphase für Pastoralreferenten und Pastoralreferentinnen. Der Eintritt erfolgt in der Regel im zweiten Semester.
Möglichkeiten, auch nach dem zweiten Semester in den Bewerberkreis einzutreten:
Wenden Sie sich in beiden Fällen direkt an den Leiter des Theologischen Mentorats.
Für die Mitglieder des Bewerberkreises in der Studienphase gehören insbesondere folgende Elemente zum verpflichtenden Curriculum:
1. Geistliche ausbildung / gespräche / Veranstaltungen
– Eine Einführung in ‚geistlich leben‘
– Exerzitien
– Die Teilnahme an unterschiedlichen Reflexionsgesprächen
– Studienveranstaltung und Bewerberkreis-Wochenenden zu Themen wie z. B.:
a) Kommunikation
b) Glaubensgespräch
c) Ritualkompetenz
2. PRAKTIKA IM RAHMEN DES BEWERBERKREIS-CURRICULUMS
Die Praktika werden in Absprache mit dem Theologisches Mentorat durchgeführt.
1. Anmeldeschluss
Der Anmeldeschluss für die Gemeinde–, die Schul– und für die weiteren Praktika ist in jedem Semester der Montag nach dem Bewerberkreiswochenende, beziehungsweise der Studienveranstaltung.
2. Prävention von Machtmissbrauch, insbesondere von sexualisierter Gewalt
Ein Praktikum im Rahmen des Theologischen Mentorats können nur Bewerberkreismitglieder durchlaufen welche vorher an einer Präventionsveranstaltung teilgenommen haben. Diese findet turnusgemäß im Januar statt.
3. Praktikum in der Gemeindepastoral einer Seelsorgeeinheit
Ein vierwöchiges Praktikum in der Gemeindepastoral einer diözesanen Seelsorgeeinheit – mit Einführung und Auswertung.
4. Schulpraktikum
Ein dreiwöchiges Schulpraktikum mit Einführung und Auswertung. Für Lehramtsstudierende ist dieses Praktikum durch das Praxissemester abgedeckt.
5. Weiteres Praktikum
Ein dreiwöchiges Praktikum: Industrie, Wirtschaft, Gesundheitswesen/Pflege, kategoriale Pastoral .. mit Auswertung.
Die Aufnahme in den Bewerberkreis erfolgt in der Regel im zweiten Semester des Studiums der katholischen Theologie.
Das Aufnahmeverfahren sieht vor:
Voraussetzungen: